I. Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu den Kosten einer sicherheitstechnischen Überprüfung.
Die Klägerin stellt Kabelroller her. Nachdem der Kabelroller eines anderen Herstellers mit aufgerolltem Kabel unter Dauerlast benutzt worden war und dabei geschmolzen ist, veranlasste das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göppingen die sicherheitstechnische Überprüfung von insgesamt 13 Kabelrollern. Darunter waren zwei Kabelroller, die die Klägerin in Verkehr bringt.
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