Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für proktologische Leistungen.
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