Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit welcher er die Verletzung materiellen Rechts rügt und insbesondere geltend macht, dass er als selbständiger Einzelunternehmer ohne Beschäftigte nicht Adressat der Unfallverhütungsvorschriften sei.
II.
Das Rechtsmittel ist unbegründet im Sinne von §
Der Erörterung bedarf lediglich die von dem Beschwerdeführer verneinte Frage, ob ein Unternehmer auch bei Nichtbeschäftigung von Versicherten Adressat der nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften ist.
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