LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.03.2008
16 Sa 1610/07
Normen:
TVG § 1 ; VTV/Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 26.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2537/05

Geltungsbereich; Bautarifvertrag; bauliche Leistung; Glaselemente;

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.03.2008 - Aktenzeichen 16 Sa 1610/07

DRsp Nr. 2008/19829

Geltungsbereich; Bautarifvertrag; bauliche Leistung; Glaselemente;

»1. Das Einfügen großflächiger Glaselemente in vorhandene Alukonstruktionen an Gebäuden ist eine bauliche Leistung im Sinne der Geltungsbereichsbestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge. 2. Zur Frage, ob ein derartiger Betrieb als ein solcher des Glaserhandwerks vom Geltungsbereich der Bautarifverträge ausgenommen ist«

Normenkette:

TVG § 1 ; VTV/Bau § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Dezember 2000 bis August 2002.

Die Klägerin ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifverträge des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.