OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.03.2016
16 U 214/15
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 824 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 24.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 64/15

Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den Betreiber eines Krankenhaus-Bewertungsforums wegen von Patienten dort eingestellter Inhalte

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.03.2016 - Aktenzeichen 16 U 214/15

DRsp Nr. 2017/5879

Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den Betreiber eines Krankenhaus-Bewertungsforums wegen von Patienten dort eingestellter Inhalte

Orientierungssätze: Zur Frage, wann sich der Betreiber eines Krankenhaus-Bewertungsforums die von Patienten dort eingestellten Inhalte zu eigen macht

1. Die nicht den Tatsachen entsprechende Behauptung von Mängeln und/oder Versäumnissen in Bezug auf die Notfallversorgung eines Patienten in einem Krankenhaus sind nicht von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.