Die Beschwerden gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juni 2018 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für die Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerden gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juni 2018 sind zulässig, aber unbegründet.
Zu Recht hat das Sozialgericht (
Zutreffend hat das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|