Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.500,00 Euro festgesetzt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war, ausgehend von einem Bruttomonatsverdienst von 3.500,00 Euro, in Höhe des Vierteljahresverdienstes des Klägers festzusetzen.
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