Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. I. u. a. gegen den wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21.10.2009 teilweise abgeändert:
Der Streitwert für den Vergleich wird auf 9.350,00 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
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