Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - 8 Ca 1359/11 - vom 09.11.2011 über die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers dahingehend abgeändert, dass der Gegenstandswert für Verfahren und Vergleich auf 4.200,- Euro festgesetzt wird.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|