Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts B... wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 03.02.2011 in Gestalt des Abänderungsbeschlusses vom 28.03.2011 - Az. 2 Ca 1165 a/10 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert:
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