Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.05.2011 -
Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
I. Die beschwerdeführende Beklagte begehrt die Festsetzung eines niedrigeren Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten.
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