Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der den Streitwert festsetzende Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 07.12.2004 geändert. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
I. Der Antragsteller - der Betriebsrat der Firma C... GmbH & Co KG, C... K... - hat am 25.10.2004 einen Antrag gem. § 101 BetrVG i. V. m. § 99 BetrVG dahingehend gestellt,
der Antragsgegnerin aufzugeben, die verweigerte Zustimmung des Antragstellers zur Eingruppierung von Frau M... im Wege des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu erlassen bzw. durchzuführen.
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