I.
Im Ausgangsverfahren haben die Beteiligten um die zutreffende Eingruppierung einer neu eingestellten Mitarbeiterin gestritten. Nachdem die Arbeitgeberin die Mitarbeiterin M1 mit einer um 7 % gegenüber der bisherigen tariflichen Vergütung reduzierten Vergütung eingestellt hatte, hat der Betriebsrat von der Arbeitgeberin verlangt, beim Arbeitsgericht ein Zustimmungsersetzungsverfahren zur Eingruppierung der Mitarbeiterin M1 zu beantragen.
Neben dem Abweisungsantrag hat die Arbeitgeberin ferner hilfsweise beantragt,
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