LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 24.06.2009
5 Ta 10/09
Normen:
ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; TzBfG § 8 Abs. 4;

Gegenstandswert bei Streit um Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2009 - Aktenzeichen 5 Ta 10/09

DRsp Nr. 2009/16526

Gegenstandswert bei Streit um Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts

1. Die Wertung eines Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit / Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage richtet sich als vermögensrechtliche Streitigkeit nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. mit § 3 ZPO. 2. Im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. mit § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Werts ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Gericht im Rahmen seiner Ermessenentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt.

Normenkette:

ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; TzBfG § 8 Abs. 4;

Gründe:

I.