Gegenstandswert bei Streit um Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2009 - Aktenzeichen 5 Ta 10/09
DRsp Nr. 2009/16526
Gegenstandswert bei Streit um Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts
1. Die Wertung eines Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit / Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage richtet sich als vermögensrechtliche Streitigkeit nach § 48 Abs. 1GKG i. V. mit § 3ZPO.2. Im Rahmen der nach § 48 Abs. 1GKG i. V. mit § 3ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Werts ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Gericht im Rahmen seiner Ermessenentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt.