LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 04.02.2008
L 28 AS 221/08 ER
Normen:
SGG § 96 ;

Gegenstand des Verfahrens nach § 96 SGG in einem Kassationsverfahren

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.02.2008 - Aktenzeichen L 28 AS 221/08 ER

DRsp Nr. 2008/8869

Gegenstand des Verfahrens nach § 96 SGG in einem Kassationsverfahren

Bescheide über die Bewilligung von Leistungen für einen anderen Bewilligungszeitraum werden, soweit über die mit diesem Bescheid gewährten Leistungen hinaus weitere Leistungen begehrt werden, die mittels einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage verfolgt werden müssten, weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 96 SGG Gegenstand des Kassationsverfahrens. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 96 ;