Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

 

 

Aufsichtsbehörde . (1)
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort

 

Datum

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir Ihnen gem. § 27 Abs. 1 Buchst. a) MuSchG Folgendes an:

Wir beschäftigen in unserem Betrieb in ... Frau ..., geboren am ..., wohnhaft in ....

Die Mitarbeiterin hat uns ihre Schwangerschaft am ... angezeigt. Voraussichtlicher Tag der Entbindung ist der ....

Die Mitarbeiterin arbeitet in der Abteilung ... als ....

Eine Gefährdungsbeurteilung haben wir vorgenommen. Eine Gefährdung liegt danach nicht vor. Die Mitarbeiterin wird insbesondere nicht mit Arbeiten betraut, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt ist. Der bisherige Arbeitsplatz der Mitarbeiterin wird bis auf weiteres beibehalten.

Die Mitarbeiterin wird weder in der Zeit von 20:00 Uhr-6:00 Uhr noch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt. Arbeitszeiten von mehr als 8,5 Stunden fallen nicht an.

Die Mitarbeiterin wird jedoch in getakteter Arbeit beschäftigt. Ihre Arbeit muss sie jeweils so rechtzeitig erledigen, dass die Mitarbeiter in der ...-Abteilung die Waren noch innerhalb von vier Stunden nach dem Eingang der Bestellung versenden können. Das Tempo, welches die Mitarbeiterin bei der Arbeit zu verrichten hat, stellt nach unserer Sicht keine Gefährdung für die Schwangere oder ihr ungeborenes Kind dar.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

Anmerkungen: