LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.06.2016
L 7 SB 8/14
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 2; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 69 Abs. 3 S. 1; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 2 Buchst. i); VersMedV Anlage Teil B Nr. 10.2.1 und Nr. 3.7;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 10.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 26 SB 154/11

GdB-Feststellung im Schwerbehindertenrecht nach einer Totalentfernung des Magens und Vorliegen eines Spätdumping-SyndromsAusschluss der Doppelbewertung von Unterzuckerungszuständen in mehreren Funktionssystemen

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2016 - Aktenzeichen L 7 SB 8/14

DRsp Nr. 2016/15953

GdB-Feststellung im Schwerbehindertenrecht nach einer Totalentfernung des Magens und Vorliegen eines Spätdumping-Syndroms Ausschluss der Doppelbewertung von Unterzuckerungszuständen in mehreren Funktionssystemen

Ein GdB von 50 aufgrund einer Totalentfernung des Magens ist auch beim Vorliegen eines Spätdumping-Syndroms nicht gegeben, wenn das Dumping-Syndrom ausschließlich bei - vermeidbaren - Diätfehlern auftritt und im Übrigen ein nahezu konstantes Körpergewicht im Normbereich gegen eine erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes spricht und auch sonst keine schweren Komplikationen auftreten.

Eine mehrfache Berücksichtigung derselben Teilhabebeeinträchtigungen in mehreren Funktionssystemen ist unzulässig (hier: Berücksichtigung von Unterzuckerungszuständen im Funktionssystem Verdauungsorgane sowie im Funktionssystem Stoffwechsel und innere Sekretion).

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin ein Viertel der notwendigen außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 2; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 69 Abs. 3 S. 1; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 2 Buchst. i); VersMedV Anlage Teil B Nr. 10.2.1 und Nr. 3.7;

Tatbestand: