Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin ein Zehntel der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) nach Ablauf der Heilungsbewährung.
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