LAG Baden-Württemberg, vom 25.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Sa 26/16
ArbG Karlsruhe, vom 23.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 401/15
Funktionsweise eines ArbeitszeitkontosAusgleich für außerhalb der Arbeitszeit erforderliche und geleistete BetriebsratsarbeitLohnausfallprinzip für die Vergütung von außerhalb der Arbeitszeit geleisteter BetriebsratsarbeitKein dem Mehrarbeitszuschlag entsprechender Freizeitzuschlag bei Freizeitausgleich für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte Betriebsratstätigkeit
BAG, Urteil vom 26.09.2018 - Aktenzeichen 7 AZR 829/16
DRsp Nr. 2019/915
Funktionsweise eines ArbeitszeitkontosAusgleich für außerhalb der Arbeitszeit erforderliche und geleistete BetriebsratsarbeitLohnausfallprinzip für die Vergütung von außerhalb der Arbeitszeit geleisteter BetriebsratsarbeitKein dem Mehrarbeitszuschlag entsprechender Freizeitzuschlag bei Freizeitausgleich für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte Betriebsratstätigkeit
Orientierungssatz:Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dieser Freizeitausgleichsanspruch besteht in dem zeitlichen Umfang, in dem das Betriebsratsmitglied außerhalb der Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen hat (Rn. 19 ff.).
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