1. Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Dezember 2009 - 3 Sa 1150/09 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 28. Juli 2009 -
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16,98 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. April 2009 zu zahlen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 2/5 und die Beklagte 3/5 zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über restliche Vergütung für die Monate Dezember 2008 bis Februar 2009.
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