Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18. April 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über einen früheren Beginn der Regelaltersrente des verstorbenen Klägers.
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