Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. Dezember 2010 - 16 Ca 8661/09 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch zwei außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigungen.
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