1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2008 - 3 Ca 2444/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das beklagte Land.
Der am 02.02.1963 geborene Kläger war seit Oktober 1988 bei dem beklagten Land als Justizhelfer beschäftigt. Er war zuletzt in Entgeltgruppe 4 TV-L eingruppiert. Sein Verdienst betrug zuletzt monatlich ca. 2.100,-- EUR brutto.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|