Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.06.2008 - 1 Ca 99/06 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte für die Arbeitsstunden, die die Klägerin an einem Wochenfeiertag geleistet hat, in ausreichender Weise Freizeitgutschriften erteilt hat. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ist der
§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|