1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.02.2010 -
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin steht seit dem 29. Oktober 2001 als Verkäuferin in den Diensten der Beklagten. Als regelmäßige Arbeitszeit waren zuletzt 18 Wochenstunden bei einem Monatsgehalt von 990,50 € brutto vereinbart.
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