Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 27.11.2009 –
Von den Kosten der 1. Instanz tragen beide Parteien je die Hälfte, von den Kosten der 2. Instanz trägt der Kläger 8/10, die Beklagte 2/10.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 2.120,00 Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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