LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.05.2005
2 Sa 67/05
Normen:
BGB § 133 § 157 § 315 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 13.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1398/04

Freiwillige Leistungen des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers in einzelvertraglichem Leistungspaket

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.05.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 67/05

DRsp Nr. 2005/12321

Freiwillige Leistungen des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers in einzelvertraglichem Leistungspaket

»1. Vereinbart ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern einzelvertraglich ein "Leistungspaket", das u.a. die "freiwillige" Weitergabe von tarifvertraglichen Gehaltssteigerungen, bedeutet das nicht, dass der Arbeitgeber sich die Leistung generell immer wieder vorbehalten will.2. Dem Wort "freiwillig" muss nicht so verstanden werden, dass ein Rechtsanspruch ausgeschlossen werden soll.«_

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 315 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Weitergabe von Tariflohnerhöhungen der Metallindustrie Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der Einführung des Entgelt-Rahmen-Abkommens (ERA) aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung. In einem Parallelverfahren (2 Ca 3254/03 bzw. 2 Sa 66/05) werden Ansprüche aus dem Jahr 2003 geltend gemacht.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.04.1986 als Angestellter beschäftigt. Er ist Vorsitzender des bei der Beklagten gebildeten Betriebsrats. Im Monat April 2003 erhielt er ein Grundgehalt von 3.515,10 EUR brutto zuzüglich einer erfolgsbezogenen Prämie in Höhe von 249,29 EUR. Im Monat September 2003 belief sich sein Grundgehalt auf 3.590,39 EUR. Die erfolgsbezogene Prämie betrug 277,41 EUR. Im März 2004 erhielt er 3.617,32 EUR Grundgehalt.