Die Parteien streiten über eine Schadensersatzpflicht des Beklagten in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma C..., D....
Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin seit dem 19.08.1957 beschäftigt, zuletzt als Verkaufsleiter gegen eine Bruttomonatsvergütung von DM 7.078,--.
Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin ist mit Beschluss des Amtsgerichts Hof - Insolvenzgericht - vom 25.08.1999 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Beklagte hat kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Massearmut angezeigt.
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