1. Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 11.11.2009 -
1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 2), den bei ihr gebildeten Gesamtbetriebsrat (Antragsteller) von Beraterkosten freizustellen.
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