I.
Die in Oppenheim und Stutensee wohnhaften Antragsteller sind seit Mai 1994 freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats beim Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung in Bonn. Dort haben sie eine zweite Unterkunft, deren Kosten der Beteiligte im Wege der Bewilligung von Trennungsgeld erstattet. Seit 1996 führt der Beteiligte für den Erstattungsbetrag Steuern und Sozialabgaben ab. Den Antrag auf Freistellung von der dadurch entstandenen Mehrbelastung lehnte der Beteiligte zuletzt durch Schreiben vom 28. Februar 2002 ab.
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