1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 27.01.2009 - 12 Ca 1551/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Zweckbefristung ihres Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus begehrt der Kläger seine Weiterbeschäftigung.
Der am ... 1955 geborene Kläger ist verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von im Sommer 2008 acht und elf Jahren. Er ist Sozialarbeiter/Sozialpädagoge.
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