Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2009 - 10 Ca 5851/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Kammer folgt dem Beschluss des Arbeitsgerichts im Ergebnis und auch in allen wesentlichen Teilen der Begründung und nimmt deshalb entsprechend § 69 Abs. 2 ArbGG auf die Entscheidung Bezug.
I. Das Arbeitsgericht ist insbesondere unter zutreffender Darstellung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgegangen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht vorlag. Der Kläger war im Wesentlichen frei, seine Tätigkeit zu gestalten und seine Arbeitszeit zu bestimmen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|