Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2008, 1288
ZfBR 2008, 1295
Freier Dienstleistungsverkehr: Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen -Richtlinie 96/71/EG - Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Sozialer Schutz der Arbeitnehmer
EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - Aktenzeichen Rs C-346/06
DRsp Nr. 2008/10959
Freier Dienstleistungsverkehr: Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen -Richtlinie 96/71/EG - Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Sozialer Schutz der Arbeitnehmer
»Die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ausgelegt im Licht des Art. 49 EG, steht in einer Situation, wie sie dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt, einer gesetzlichen Maßnahme eines Hoheitsträgers eines Mitgliedstaats entgegen, mit der dem öffentlichen Auftraggeber vorgeschrieben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.«
Normenkette:
EG Art. 49 ; Richtlinie 96/71/EG;
Entscheidungsgründe:
1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 49 EG.
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