Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 13. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 8.195,74 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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