Die Parteien streiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers.
Der am geborene, ledige Kläger war ab dem 01.01.1982 als chemisch-technischer Assistent für den stellvertretenden Direktor und seit dem 01.10.1983 unmittelbar am (IfE) tätig. Er erhielt Vergütung nach Vergütungsgruppe V c
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