LAG Niedersachsen - Urteil vom 29.01.2003
15 Sa 457/02
Normen:
VNV Art. 29 Abs. 1 ; VNV Art. 43 Abs. 2 ; IfE-Auflösungsgesetz § 1 ; IfE-Auflösungsgesetz § 2 ; IfE-Auflösungsgesetz § 3 ; IfE-Auflösungsgesetz § 4 ; BAT § 53 Abs. 3 ; BAT § 55 Abs. 2 ; BGB § 46 ; BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 438/01

Frage der Rechtsfähigkeit einer niedersächsichen Anstalt des öffentlichen Rechts; betriebsbedingte Kündigung im Falle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters wegen der Auflösung der Anstalt des öffentlichen Rechts

LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 15 Sa 457/02

DRsp Nr. 2003/11157

Frage der Rechtsfähigkeit einer niedersächsichen Anstalt des öffentlichen Rechts; betriebsbedingte Kündigung im Falle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters wegen der Auflösung der Anstalt des öffentlichen Rechts

»1. Zur Rechtsfähigkeit einer nds. Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem liquidationslosen Erlöschen wegen der Gesamtsrechtsnachfolge des Landes. 2. Zur außerordentlichen betriebsbedingte Beendigungskündigung eines tariflich aus betrieblichen Gründen ordentlich und außerordentlich unkündbaren Angestellten.«

Normenkette:

VNV Art. 29 Abs. 1 ; VNV Art. 43 Abs. 2 ; IfE-Auflösungsgesetz § 1 ; IfE-Auflösungsgesetz § 2 ; IfE-Auflösungsgesetz § 3 ; IfE-Auflösungsgesetz § 4 ; BAT § 53 Abs. 3 ; BAT § 55 Abs. 2 ; BGB § 46 ; BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers.

Der am geborene, verheiratete Kläger war seit dem 01.11.1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut (IfE) als Leiter der Abteilung E. tätig (Tätigkeitsbeschreibung Bl. 262 d.A.). Er erhielt Vergütung nach Vergütungsgruppe I a BAT. Grundlage seines Arbeitsverhältnisses war der am 02.11.1981 mit der Beklagten zu 1) geschlossene Arbeitsvertrag, der den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) und die ihn ergänzenden und ändernden Tarifverträge in Bezug nahm (Bl. 13 d.A.).