Die Parteien streiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers.
Der am geborene, verheiratete Kläger war seit dem 01.11.1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut (IfE) als Leiter der Abteilung E. tätig (Tätigkeitsbeschreibung Bl. 262 d.A.). Er erhielt Vergütung nach Vergütungsgruppe I a
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