Frage 9: Wann kann aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden?

Autor: Garben

Die betriebsbedingte Kündigung hat im Wesentlichen drei Voraussetzungen (siehe Teil 7/3.4 zur betriebsbedingten Kündigung):

1.

Wegfall des Beschäftigungsbedarfs
Der betriebliche Beschäftigungsbedarf soll sich um mindestens einen Arbeitsplatz dauerhaft reduzieren. Unerheblich ist dabei, ob dies auf äußere Einflüsse (z.B. Coronakrise) oder innerbetriebliche Maßnahmen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen) zurückzuführen ist.

2.

Keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder unter geänderten Arbeitsbedingungen ist im Unternehmen nicht möglich.

3.

Sozialauswahl
Konnte der Arbeitgeber erfolgreich darlegen, dass der Beschäftigungsbedarf für einen Mitarbeiter entfallen ist, ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die sozialen Belange der Mitarbeiter nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Sozialauswahl erfolgt im Wesentlichen in zwei Schritten:

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