1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 16.09.2010 - 2 Ca 2188/10 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil abgeändert und erhält insgesamt folgende Fassung:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 948,39 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus
107,76 € brutto seit dem 01.03.2009,
aus weiteren 112,94 € brutto seit dem 01.04.2009,
aus weiteren 112,94 € brutto seit dem 01.05.2009,
aus weiteren 111,00 € brutto seit dem 01.06.2009,
aus weiteren 111,00 € brutto seit dem 01.07.2009,
aus weiteren 44,40 € brutto seit dem 01.08.2009,
aus weiteren 25,38 € brutto seit dem 01.09.2009,
aus weiteren 25,38 € brutto seit dem 01.10.2009,
aus weiteren 25,38 € brutto seit dem 01.11.2009,
aus weiteren 25,38 € brutto seit dem 01.12.2009,
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