Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
A.
Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerden ist das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret geht es um die Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2005 beziehungsweise zum 1. Juli 2007, aber auch um Fragen der Bemessung und Tragung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner.
I.
1. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung in ihrer gegenwärtigen Gestalt geht auf die 1957 erfolgte Neugestaltung des Rentenversicherungssystems zurück, deren grundlegende Neuerung die Einführung der umlagefinanzierten dynamischen Rente war, wobei die Anpassung für Zugangs- und Bestandsrenten getrennt erfolgte, aber mit gleichem Ergebnis. Die Renten sollten nicht mehr Zuschuss zum Lebensunterhalt, sondern, auf der Grundlage des beitragspflichtigen Lebensdurchschnittsentgelts berechnet, Lohnersatzleistung sein und den Lebensstandard angemessen sichern (vgl. Ruland, in: Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung <GK-SGB VI>, vor §§ 63 ff. Rn. 20 ff. <Nov. 2007>).
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