BSG - Urteil vom 20.03.2013
B 6 KA 26/12 R
Normen:
SGB V § 116; SGB X § 32; Ärzte-ZV § 31;
Fundstellen:
NZS 2013, 636
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 09.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KA 35/10
SG Aachen, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KA 1/09

Fortführung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für einen Krankenhausarzt nach einem Beschäftigungsende und fortgeführter geringfügiger Beschäftigung

BSG, Urteil vom 20.03.2013 - Aktenzeichen B 6 KA 26/12 R

DRsp Nr. 2013/13912

Fortführung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für einen Krankenhausarzt nach einem Beschäftigungsende und fortgeführter geringfügiger Beschäftigung

Ein Arzt, der nach dem Ausscheiden aus seiner Funktion als leitender Krankenhausarzt bei seinem früheren Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung im Umfang von vier Wochenstunden mit den Aufgabenbereichen der konsiliarischen Untersuchung von Patienten, der Weiterbildung von Krankenhausmitarbeitern und der Öffentlichkeitsarbeit aufnimmt, kann nicht mehr auf der Grundlage des § 116 SGB 5 zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2011 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten auch des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 4. sowie 6. und 7.

Normenkette:

SGB V § 116; SGB X § 32; Ärzte-ZV § 31;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Ermächtigung des Klägers zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Krankenhausarzt.