SG Speyer, vom 14.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 87/05
Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses während einer Freistellung von der Arbeit
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.06.2007 - Aktenzeichen L 5 KR 231/06
DRsp Nr. 2007/20453
Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses während einer Freistellung von der Arbeit
Der Begriff des Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne des SGB III kann nicht auf das Beitragsrecht der Sozialversicherung - einschließlich des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung - übertragen werden. Im Beitragsrecht kommt dem Beschäftigungsverhältnis die Funktion zu, den Versicherungsschutz zu gewährleisten, weshalb es regelmäßig angemessen ist, die Feststellung des Beschäftigungsverhältnisses weitgehend an den Merkmalen des Arbeitsverhältnisses auszurichten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]