LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.06.2015
7 Sa 559/14
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4; BGB § 130 Abs. 1 S. 1; BGB § 242; BGB § 620 Abs. 2; ArbGG § 4; ZPO § 286 Abs. 1 S. 1; ZPO § 373; ZPO § 416;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 11.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1030/14

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei fehlgeschlagenem Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens durch ÜbergabeBeweiswert eines ungehefteten Bestätigungsschreibens ohne DatumsangabeAnforderungen an die Verwirkung des Klagerechts durch Nichtbetreiben des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 559/14

DRsp Nr. 2015/14291

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei fehlgeschlagenem Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens durch Übergabe Beweiswert eines ungehefteten Bestätigungsschreibens ohne Datumsangabe Anforderungen an die Verwirkung des Klagerechts durch Nichtbetreiben des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

1. Grundsätzlich kann auch die Befugnis zur Fortsetzung eines anhängigen Verfahrens, das längere Zeit nicht betrieben wurde, verwirken; die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB). 2. Aus rechtsstaatlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG) kommt der Verlust des Klagerechts im anhängigen Rechtsstreit nur in begrenzten Ausnahmefällen in Betracht; das ist bei den Anforderungen an das Zeit- und Umstandsmoment zu berücksichtigen