Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. November 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen -
Die Beklagte wird verurteilt, über den vom Landgericht zuerkannten Betrag hinaus weitere 8.400,01 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 2.015,00 € seit dem 06.02.2013 und seit dem 06.03.2013, aus 4.176,00 € seit dem 25.09.2014 sowie aus 194,01 € seit dem 10.10.2014 an den Kläger zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
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