Folgen des Anspruchs Behinderter auf Übergangsgeld gemäß § 59 Abs. 5 AFG
BSG, Urteil vom 08.06.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 122/88
DRsp Nr. 1999/6732
Folgen des Anspruchs Behinderter auf Übergangsgeld gemäß § 59 Abs. 5AFG
1. Der Anspruch des Behinderten auf Übergangsgeld gemäß § 59 Abs. 5AFG wegen Vorbezuges von Arbeitslosenhilfe für eine berufliche Ausbildung schließt sowohl den Anspruch auf ein höheres Ausbildungsgeld als auch eine entsprechende Aufstockung des niedrigeren Übergangsgeldes aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]