SG Ulm, vom 26.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 2451/03
Förderungsfähigkeit der erstmaligen Ausbildung beim Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2006 - Aktenzeichen L 8 AL 5285/05
DRsp Nr. 2007/3114
Förderungsfähigkeit der erstmaligen Ausbildung beim Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
Jede Ausbildung, für die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, ist erstmalige Ausbildung nach § 60 Abs. 2 S. 1 SGB III. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf iSd § 60 Abs. 1SGB III handelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]