LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.02.2009
L 10 R 3055/08
Normen:
SGB IX § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 24.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 5716/06

Förderung eines Bildhauer-Kunststudiums im Rahmen beruflicher Rehabilitation; Begriff der Weiterbildung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen L 10 R 3055/08

DRsp Nr. 2009/8843

Förderung eines Bildhauer-Kunststudiums im Rahmen beruflicher Rehabilitation; Begriff der Weiterbildung

Eine Maßnahme der Weiterbildung im Sinne von § 37 Abs. 2 SGB IX umfasst die Begriffe der Fortbildung und Umschulung. Eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer wird dabei weder von schlechten Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer, noch von Berufswünschen und Neigungen der Versicherten gerechtfertigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24.4.2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB IX § 37 Abs. 2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Förderung eines Bildhauer-Kunststudiums im Rahmen beruflicher Rehabilitation.