LSG Chemnitz - Urteil vom 04.08.2006
L 7 RJ 22/04
Normen:
GG Art. 12 ; SGB VI § 13 Abs. 1 S. 1 § 16 ; SGB IX § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 3 Nr. 3 § 33 Abs. 4 S. 1 ; SGG § 54 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 20 RJ 84/03 - 10.03.2004,

Förderung einer Umschulung zum Berufshubschrauberpiloten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

LSG Chemnitz, Urteil vom 04.08.2006 - Aktenzeichen L 7 RJ 22/04

DRsp Nr. 2007/20476

Förderung einer Umschulung zum Berufshubschrauberpiloten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

1. Eine auf die Gewährung einer bestimmten Rehabilitationsleistung gerichtete kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist regelmäßig unzulässig und kommt nur in den Fällen einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht. 2. Die gesetzlichen Vorschriften im öffentlichen Leistungsrecht sind im Zweifel zu Gunsten der Berufsfreiheit auszulegen (hier: in § 33 Abs. 4 S. 1 SGB IX enthaltener Begriff der Neigung).