LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.02.2005
L 1 AL 36/03
Normen:
BGB § 242 ; SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 17.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 342/01

Förderung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, Beratung vor Beginn der Teilnahme, Vereitelung durch die Agentur für Arbeit

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen L 1 AL 36/03

DRsp Nr. 2008/20550

Förderung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, Beratung vor Beginn der Teilnahme, Vereitelung durch die Agentur für Arbeit

Die Arbeitsagentur kann sich nicht auf eine fehlende Beratung berufen, wenn sie diese vereitelt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 242 ; SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 3 ;
Vorinstanz: SG Mainz, vom 17.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 342/01