I. Das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 10. Juni 2010 sowie der Bescheid der Beklagten vom 16. Februar 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. April 2009 werden aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger entstehende Kosten der Fortbildung der Fachschule für Technik der gemeinnützigen Gesellschaft TÜV Rheinland Bildungswerk mBH in Q-Stadt zum staatlich geprüften Techniker zu erstatten und einen entsprechenden Zusagebescheid zu erlassen.
II. Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens in erster und zweiter Instanz zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Der Rechtstreit betrifft die Förderung der beruflichen Weiterbildung eines in der DDR als Schüler von Verfolgungsmaßnahmen Betroffenen.
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