SG Dresden, vom 27.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 29 AL 9/06
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Anspruch auf Gewährung einer Mobilitätshilfe
LSG Chemnitz, Urteil vom 03.01.2008 - Aktenzeichen L 3 AL 166/07
DRsp Nr. 2008/16927
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Anspruch auf Gewährung einer Mobilitätshilfe
Die Kosten für eine Tätigkeit mit typischerweise ständig wechselnden Tätigkeitsstätten sollen durch Mobilitätsbeihilfen nicht abgedeckt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]